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Haus- und Institutsverwaltung

   
  Die GFI ist für mehrere namhafte Hypothekenbanken, Bausparkassen und Kreditinstitute als Hausverwalter überaus erfolgreich tätig. Derzeit liegen ca. 1.500 Wohn- und Geschäftseinheiten in unserer Betreuung. Dabei wird das gesamte Spektrum aller notwendigen Dienste und Leistungen abgedeckt. Wir übernehmen:
  • Verwaltung der Gebäude
  • Vermietung bei Leerstand
  • Koordinierung und Kontrollen von Instandhaltungsmaßnahmen
 

Daneben kümmern wir uns auch gern in Absprache mit Ihnen um die Optimierung der Unterhaltungskosten! So konnten wir dazu beitragen, die Verwaltungskosten aufgrund von koordinierten Vermietungen, Instandhaltungsmaßnahmen und Optimierungen der Unterhaltungskosten (Energie) zur verringern. Wir haben damit nachhaltig zur Steigerung der Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der betreuten Objekte beitragen können.

 

 

Ihr Nutzen durch unsere Hausverwaltung:

  • Umfassende Betreuung der Mieter, Pächter etc. Ihrer Objekte

  • Senkung der Mietfluktuation

  • Senkung der Verwaltungskosten

  • ggf. Optimierung der Energieeffizienz/Kostensenkung

==> Steigerung des Ertragswertes sowie der Rendite der Objekte!
 

 

Unser Haus empfiehlt sich insbesondere bei Immobilienbesitzern, Investoren, Banken, Objektgesellschaften und Eignern von Wohn- und Gewerbeobjekten.

 

 

   
 

Institutsverwaltung für Banken & Sparkassen

Das die goldenen Zeiten der Kreditvergabe im Privatbereich vorbei sind, war spätestens mit BASEL II kein Geheimnis mehr. Trotz konsequent verschärfter Vergabekriterien haben viele Kreditinstitute nun ein „Altlastenproblem“. Zudem verschärft sich die wirtschaftliche Situation von Immobilieneignern zusätzlich durch die allgemein schlechte Wirtschaftslage und die Restriktionen, die Hartz IV mit sich gebracht hat. Ebenso drücken die steigenden Nebenkosten auf das Gemüt der Mieter. So bleibt vielen Immobilien, die von den Banken als Sicherheiten für Ihre herausgegebenen Kredite zur Verfügung stehen, schließlich nur noch der Weg in die Zwangsverwaltung. Dabei gibt es grundsätzlich zwei Ansätze die zu überdenken sind: Instituts- oder Zwangsverwaltung!

Zum Zweck der Institutsverwaltung durch die Bank/Sparkasse wird jedoch eigenes Personal und Kapital gebunden. Ebenso ist ein Wissensstand diesbezüglich aufzubauen. Durch die Beauftragung einer professionellen Hausverwaltung kann dies vermieden werden. Daneben ist eine erhebliche Kostensenkung erreichbar. Nachfolgender Kostenvergleich soll die Optionen der fremd vorgegebenen Institutsverwaltung mit der gerichtlich angeordneten Zwangsverwaltung vergleichen:

 

 

Zwangsverwaltung

Bei der Zwangsverwaltung erhält der Zwangsverwalter i.d.R. 10 Prozent des für den Zeitraum der Verwaltung an Mieten und Pachten eingezogenen Bruttobetrags (§ 18 Abs. 1 ZwVwV).
Alternativ kann der Verwalter auch einheitlich nach Stunden abrechnen (§ 18 Abs. 1 u 2 ZwVwV). Der Stundenlohn liegt dabei zwischen 30 und 70 Euro bei der Betreuung von 10 Wohneinheiten.

 

 

Institutsverwaltung

Bei der normalen Institutsverwaltung („kalten“ Zwangsverwaltung) entsprechen die Leistungen der Zwangsverwaltung. Jedoch entspricht der Preis für diese Leistung der üblichen Hausverwaltung.
Die GFI bietet eine Institutsverwaltung für 14 bis 17 Euro pro verwalteter Wohneinheit und Monat an. Voraussetzung für die kalte Zwangsverwaltung ist die Zustimmung des Schuldners.

 

 

Bei einer Institutsverwaltung („kalten“ Zwangsverwaltung) sind die Verwaltungskosten für einen betreibenden Gläubiger deutlich niedriger als bei einer gerichtlich veranlassten Zwangsverwaltung!

   
  Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns an!
  Gern senden wir Ihnen auch nähere Informationen und/oder eine Referenzliste zu!